Bilder vom Spiel gegen Aue online
Erzgebirge Aue – 1.FC Kaiserslautern
Ergebnis: 1:1 (0:1)
8.300 Zuschauer, ca. 700 Lautrer
05 Fotos
52! Nein, leider nicht die Punktzahl des 1.FC Kaiserslautern sondern die Zahl der Stadionverbote, die der FCK in den vergangenen Tagen gegen die eigenen Fans aussprach. Hinzu kommen noch 78 Stadtverbote durch die Polizei beim Spiel gegen Köln. Neben der Stadionverbots-Problematik erwartet auch auf 12 Seiten folgender Inhalt:
Kommentar I: 52 Stadionverbote für FCK Fans
Kommentar II: Für seriösen TV-Journalismus
Heimspiel: Ingolstadt
Auswärts: Sandhausen
History: 1. FC Köln – 1. FC Kaiserslautern (2005)
Fußballkulturen: FC St. Gallen – FC Lausanne-Sport 3:1
Viel Spaß beim Lesen!
Ein leichter Aufwärtstrend auf dem Rasen, und auch die Amateure sorgten für einen Lichtblick. Das Spiel gegen Mannheim war mal wieder für allerhand Aufsehen gut und diverse Journalisten durften wieder ihre Zeitungen füllen, beziehungsweise den Polizeibericht kopieren. Die IB-Redaktion beschränkt sich diesmal auf das Minimum, so findet ihr auf 10 Seiten folgenden Inhalt:
Heimspiel: Bochum
Auswärts: Braunschweig
Amateure: Lautern II – Waldhof
Fußballkulturen: West Bromwich Albion FC – Tottenham Hotspur FC 0:1
Neies aus Lautre: Verschiedenes
Viel Spaß beim Lesen!

Hamburg, 12.03.2013 – Mit größtem Befremden hat das Bündnis ProFans von den Leibesvisitationen Kenntnis genommen, denen zwei Fußballzuschauer des Drittligaspiels Darmstädter SV gegen Hallescher FC Chemie durch die Hessische Landespolizei unterzogen wurden.
ProFans sieht darin ein weiteres Anzeichen einer Tendenz, nach der die Hemmschwelle für derartige entwürdigende Kontrollen immer mehr sinkt. Den Betroffenen wurde, wie gemeldet wurde, weder die Möglichkeit eingeräumt, eine Vertrauensperson zu der Maßnahme hinzuzuziehen, noch konnten sie der gegen ihren ausdrücklichen Willen durchgeführten Nacktkontrolle etwa dadurch entgehen, dass sie auf den Besuch der Veranstaltung verzichtet hätten – obwohl genau dies bei der gerichtlichen Nachprüfung eines ähnlichen Vorfalls vor Jahren in Saarbrücken als eine Voraussetzung für die (seinerzeit dennoch nicht gegebene) Rechtmäßigkeit herausgestellt worden war.