﻿{"id":655,"date":"2011-12-09T03:09:19","date_gmt":"2011-12-09T01:09:19","guid":{"rendered":"http:\/\/generation-luzifer.de\/?p=655"},"modified":"2011-12-09T03:09:19","modified_gmt":"2011-12-09T01:09:19","slug":"offener-brief-der-pyrotechnik-legalisieren-kampagne-an-den-dfb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.generation-luzifer.de\/?p=655","title":{"rendered":"Offener Brief der &#8222;Pyrotechnik legalisieren&#8220; Kampagne an den DFB"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Sehr geehrter Herr Zwanziger, sehr geehrter Herr Rauball!<\/p>\n<p>Am 2.11.2011 teilten Sie mittels einer Pressemitteilung das Ende der Diskussion um Pyrotechnik mit. Zitat: &#8222;Weiterhin nicht in Frage kommt eine sogenannte `Legalisierung` von Pyrotechnik. Best\u00e4tigt wird das Verbot durch ein vom DFB-Pr\u00e4sidium in Auftrag gegebenes unabh\u00e4ngiges Rechtsgutachten.&#8220;<\/p>\n<p>Wir hatten zuvor unsererseits ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches best\u00e4tigte, dass unter bestimmten Bedingungen der legale Einsatz von Pyrotechnik in Stadien durchaus m\u00f6glich ist.<br \/>\nEine gemeinsame seri\u00f6se Aufarbeitung der Rechtslage w\u00e4re nun durch weiteren Dialog und einen Abgleich der Gutachten m\u00f6glich gewesen. Dieser Dialog war aber Ihrerseits nicht gewollt, denn trotz vorheriger Zusage blieb unsere Nachfrage bez\u00fcglich der Einsichtnahme in das Gutachten bis heute unbeantwortet. So mussten wir die einseitige Beendigung der Gespr\u00e4che zwischen DFB\/DFL und unserer Kampagne zun\u00e4chst hinnehmen.<\/p>\n<p>Danach war in der Presse u.a. von &#8222;Geisterdebatten&#8220; die Rede &#8211; Sie versuchten, die Kampagne in der \u00d6ffentlichkeit zu diffamieren. Unsere Antwort auf Ihren Konfrontationskurs entnehmen Sie der entsprechenden Pressemitteilung unter http:\/\/www.pyrotechnik-legalisieren.de.<\/p>\n<p>Es war uns inzwischen m\u00f6glich, Einblick in das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten zu nehmen und es rechtlich auswerten zu lassen. Es ist nun auch klar, warum man uns und auch der interessierten \u00d6ffentlichkeit die Einsichtnahme verwehrt: Denn auch Ihr Gutachten best\u00e4tigt, dass die legale Verwendung von Pyrotechnik unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich ist!<!--more--><br \/>\nObwohl wir nun Kenntnis dar\u00fcber erlangten, dass Sie nicht nur uns, sondern auch die Vereine und die \u00d6ffentlichkeit erneut bewusst get\u00e4uscht haben, geben wir Ihnen die Chance, mit uns an den Verhandlungstisch zur\u00fcck zu kehren.<\/p>\n<p>Dabei erwarten wir eine ehrliche Aufarbeitung der Thematik unter Zuhilfenahme unserer Konzeption, die &#8211; wie wir nun durch 2 unabh\u00e4ngige Rechtsgutachten feststellen durften &#8211; rechtlich umsetzbar ist.<\/p>\n<p>&#8222;Pyrotechnik legalisieren &#8211; Emotionen respektieren&#8220;<\/p>\n<p>Gutachten-Ausz\u00fcge:<\/p>\n<p>Im &#8222;Rechtsgutachten zu den M\u00f6glichkeiten eines begrenzten Einsatzes von Pyrotechnik in Fu\u00dfballstadien&#8220; (in Auftrag gegeben durch den DFB) wird best\u00e4tigt, dass der &#8222;begrenzte Einsatz von Pyrotechnik in Fu\u00dfballstadien&#8220; unter &#8222;einschr\u00e4nkenden Voraussetzungen m\u00f6glich&#8220; ist.<br \/>\nDiese Voraussetzungen enthalten, dass der Antrag durch den Verein gestellt, der Stadionbetreiber seine Zustimmung erteilt und das Einvernehmen und die Zustimmung &#8222;aller f\u00fcr die Sicherheit und Ordnung \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden&#8220; bestehen.<\/p>\n<p>Des Weiteren werden geeignete, namentlich bekannte Personen, Sicherheitsabst\u00e4nde, ausgewiesene Zonen, bestimmte Zeiten und geeignete Pyrotechnik als Einschr\u00e4nkungen genannt.<br \/>\n\u00dcber genau diese Einschr\u00e4nkungen hatten wir mit dem DFB und der DFL verhandelt und sie f\u00fcr eine gewisse Testphase akzeptiert, um z.B. zumindest bei Choreographien Pyrotechnik legal einsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Gutachten erw\u00e4hnt: &#8222;auch bei Vorliegen aller gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen und vertraglichen Voraussetzungen steht der begrenzte Einsatz von Pyrotechnik in Fu\u00dfballstadien zus\u00e4tzlich unter DFB verbandsinternen Erlaubnisvorbehalt&#8220;.<\/p>\n<p>Genau dar\u00fcber hatten wir mit DFB\/DFL gesprochen (wie auch in den offen gelegten Gespr\u00e4chsprotokollen nachweisbar). W\u00e4ren obenstehende Voraussetzungen erf\u00fcllt, h\u00e4tte der DFB gem\u00e4\u00df seinen Sicherheitsrichtlinien eine Genehmigung nach \u00a734 (1) erteilt.<br \/>\nDas Entgegenkommen ging sogar noch weiter. Wie den Gespr\u00e4chsprotokollen, die uns am 13.7.2011 vom DFB in dieser Form best\u00e4tigt wurden, zu entnehmen ist: &#8222;Wenn die Einzelf\u00e4lle funktionieren, soll es in den Richtlinien eine neue Anlage geben, in der das Verfahren, welches f\u00fcr eine Genehmigung von Pyrotechnik in Stadien n\u00f6tig ist, festgeschrieben wird.&#8220;<\/p>\n<p>Das Gutachten des DFB befasst sich mit dem Versammlungsst\u00e4ttenrecht, dem Sprengstoffrecht und europarechtlichen Vorschriften und begutachtet anschlie\u00dfend die Handlungsm\u00f6glichkeiten. Hier werden die Erlaubnis der Feuerwehr, die Zustimmung des Betreibers, das beh\u00f6rdliche Einvernehmen der f\u00fcr die Sicherheit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und die Richtlinien des DFB genannt. All diese Faktoren sind in unserer Konzeption ebenfalls ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend werden die haftungsrechtlichen Regelungen besprochen. Das zivilrechtliche Haftungsrisiko wird als versicherbar benannt, ein strafrechtliches Risiko sei nicht erkennbar.<\/p>\n<p>Das Gutachten ist gezeichnet am 1.11.2011.<br \/>\nDie Pressemitteilung des DFB wurde am 2.11.2011., 14.30 Uhr online gesetzt. Selbst wenn das Gutachten per Email zugestellt sein sollte, muss jeder f\u00fcr sich bewerten, ob in dieser kurzen Zeitspanne tats\u00e4chlich eine Pr\u00fcfung des Gutachtens durch den DFB vorgenommen werden konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Sehr geehrter Herr Zwanziger, sehr geehrter Herr Rauball! Am 2.11.2011 teilten Sie mittels einer Pressemitteilung das Ende der Diskussion um Pyrotechnik mit. Zitat: &#8222;Weiterhin nicht in Frage kommt eine sogenannte `Legalisierung` von Pyrotechnik. 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